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“Gewiß haben in der Schweiz nur die besonderen, originellen historischen Bedingungen und Lebensgewohnheiten für mehr Demokratismus gesorgt als in den meisten ihrer europäischen Nachbarländer. (…) Die Besonderheit der Schweiz liegt in ihrer Geschichte, in ihren geographischen und sonstigen Verhältnissen. (…) Die Erfahrungen der Schweiz aber zeigen, daß die Sicherung des (relativ) grössten nationalen Friedens bei (wiederum relativ) konsequentem Demokratismus des Gesamtstaates in der Praxis möglich und verwirklicht ist.” (Lenin 1913)1

“Erst im Reiche des Sozialismus kann völliger Friede hergestellt werden. Aber den nationalen Kampf auf ein Mindestmaß zu reduzieren, ihn an der Wurzel zu untergraben, ihn für das Proletariat in höchstmöglichem Grade unschädlich zu machen, das ist auch im Rahmen des Kapitalismus möglich. Davon zeugen, sagen wir, die Beispiele der Schweiz und Amerikas. Dazu muss das Land demokratisiert, muss den Nationen die Möglichkeit freier Entwicklung gewährt werden.” (Stalin 1913)2


Eidgenössische Volksabstimmung vom 17. Juni 2012:
JA zur Initiative ‘für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsverträge vors Volk!)’

JA ZUM AUSBAU DER DEMOKRATIE !

Am 17. Juni 2012 werden wir über eine Initiative abstimmen, welche die Mitspracherechte des Volkes auf dem Gebiet der Aussenpolitik stärken will. Dagegen hat sich eine breite Koalition von Gegnern gebildet, die von den Arbeitgeberverbänden über den Bundesrat bis in die Parteien mit fortschrittlich-demokratischer Tradition reicht.

Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, ob das Schweizer Volk zur Beschlussfassung über aussenpolitische Angelegenheiten mündig sei. Dazu wird eine längere Exkursion in die Geschichte vorgenommen.


I. Zur bürgerlichen Demokratie

Die bürgerliche Demokratie, welche spätestens am Fabriktor Halt macht, kann nur eine halbe Demokratie sein. Kommunisten streben eine allseitige Demokratie an, die sich auf alle Bereiche von Wirtschaft, Politik, Gesellschaft und Kultur ausdehnt. Nicht einmal im engeren staatlich-politischen Bereich kann unsere Demokratie vollständig sein, solange sie sich auf das Wahlrecht und auf Initiativ- und Referendumsrechte beschränkt. Es ist bezeichnend, dass dem Volke solche Dinge wie das Minaretten-Verbot zum Entscheid vorgelegt werden können, während tausendmal wichtigere Fragen über unsere Köpfe weg entschieden werden. So hielt der Bundesrat – zusammengesetzt aus Parteien, die sich am Futtertrog des Finanzkapitals laben und einer Sozialdemokratie, die sich dort verlegen heranschleicht – es nicht für nötig, das Volk anzufragen, ob es bereit sei, sich zur Rettung der Bankprofite 70 Milliarden aus dem Volksvermögen abzapfen zu lassen.

In den letzten 100 Jahren erleben die meisten parlamentarischen Demokratien (darunter die klassischen Staaten England, USA, Schweiz) einen Niedergang aller demokratischen Elemente. Auf allen gesellschaftlichen Gebieten hat der Imperialismus seine Herrschaft aufgerichtet und er hat alle Bereiche (Wirtschaft, Politik, Gesellschaft und Kultur) ein Stück weit zu Stützpfeilern seiner Herrschaft gemacht. Die Aufgabe der Kommunisten besteht darin, diese Klassenherrschaft auf allen Gebieten zu bekämpfen, ihre Stützpfeiler zum Einsturz zu bringen, und alle Bereiche für die gesamte Gesellschaft zurückzuerobern.

Nur durch die Teilnahme der breitesten Bevölkerungsmassen an allen Belangen der Gesetzgebung, Regierung und Verwaltung sichergestellt werden kann, dass Behörden die Interessen, denen sie dienen sollen, unmittelbar aus der Hand der Betroffenen erfahren.3 (Zum Anschauungsunterricht für die Berechtigung dieses Hinweises dient uns in den zurückliegenden Wochen das Feilschen des Tourismuskapitals um den Begriff der “Zweitwohnung”. Kaum haben Volk und Stände eine verfassungsmässige Beschränkung der Zweitwohnungen beschlossen, droht schon die Verwandlung des bisher klaren und unbestrittenen Begriffes in eine Kautschukmasse. Und zwar auf Stufe der Gesetzgebung unterhalb der Verfassung, also dort wo das Volk kein konstruktives Mitspracherecht hat. Und nicht minder auf dem Wege der Verwaltungspraxis, die der demokratischen Kontrolle vollends entzogen ist.)

II. Das aussenpolitische Mitspracherecht des Volkes
Die Forderung nach Teilnahme des Volkes gilt selbstverständlich auch für die Aussenpolitik.

Wer dem Volk nicht mehr über den Weg traut, wer ihm die Fähigkeit abspricht, (aussen)politische Entscheide zu treffen, der geht offensichtlich von einer entsprechend höheren Regierungsweisheit aus, die er konzentriert unter der Kuppel des Bundeshauses vermutet. Als Kommunisten müssen wir solchen Auffassungen entgegentreten. Und nicht wir allein: jeder Demokrat und jeder Patriot und geschichtsbewusste Schweizer hat Gründe genug. Wenn die Schweiz als Vorbild für das friedliche Zusammenleben von verschiedenen Nationalitäten gilt, dann verdankt sie diesen Ruf vor allem ihrem ausgesprochenen Demokratismus, der sich als stärker erwiesen hat als alle Ansätze zur Aussonderung einer herrschenden deutschsprachigen Nation gegenüber unterdrückten Nationen.

Grossen Herren – einheimischen und fremden – war dieser Demokratismus immer ein Dorn im Auge, in der Aussenpolitik sogut wie in Wirtschafts- und Sozialpolitik: Erinnern wir an Lukas Mühlemann, der 1999 den Übergang zu einer autoritären Staatsform auf die Agenda setzte. Zur Begründung führte der seinerzeitige Chef der Crédit Suisse zwei Volksabstimmungen an, in denen die Lockerung des Nachtarbeitsverbotes (1996) bzw. Verschlechterung der Arbeitslosenversicherung (1997) abgelehnt worden waren.

III. Das schlechte Beispiel der EU

Ein extremes und aktuelles Gegenbeispiel zu allem Demokratischen finden wir in der Europäischen Union (EU), in ihrem Entstehungsprozess, in ihren Strukturen und auch in der politischen Praxis ihrer Organe. Entstanden ist sie durch eine Reihe von Verträgen zwischen Regierungen. Ihren vorläufigen Abschluss bildet der Vertrag von Lissabon, seinem Inhalt nach eine Neuauflage des Verfassungsentwurfs Giscard d’Estaing, der wegen des ablehnenden Volksentscheids der Franzosen und Holländer nicht in Kraft trat. Aber der demokratisch geäusserte Willen der Völker schert die EU-Gewaltigen wenig, wie sich auch am Beispiel Irlands bestätigt. In anderen Ländern wurden ähnliche Volksbefragungen verhindert. Man traut den Völkern nicht, man ignoriert ihren Willen. Nie wurde eine Verfassungsgebende Versammlung gewählt, so dass die Parteien ihre unterschiedlichen Auffassungen in einem Wahlkampf hätten offen darlegen können. Ebensowenig wurden die Völker von ihren Regierungen um Auftrag und Vollmacht zur Aushandlung einer supranationalen Verfassung angefragt.

Wenn wir die eingangs zitierten Lenin- und Stalin-Worte auf die EU anwenden wollen, so geht wir angesichts des “konsequenten“ Nicht-Demokratismus in der EU und angesichts der Unmöglichkeit zur freien Entwicklung der Nationen wohl nicht fehl zu sagen, dass (relativ) viel Unfrieden unter den Mitgliedern vorprogrammiert ist.

IV. Zur Geschichte der Volksrechte auf Mitbestimmung der Aussenpolitik

A) Uralte militärdemokratische Traditionen

Das Mitspracherecht des Volkes in der Aussenpolitik geht auf uralte militärdemokratische Traditionen zurück. Marx/Engels verwenden den Begriff “militärische Demokratie” für die gesellschaftlichen Zustände beim Übergang von der Urgesellschaft zu Klassengesellschaften. Materielle Voraussetzung dieser Stufe ist, dass die Urgesellschaft bereits ein ständiges Mehrprodukt hervorbringt, welches die Herausbildung einer Stammesaristokratie ermöglicht. Der Raub dieses Mehrprodukts, bzw. die Verteidigung desselben gegen Nachbarstämme, lässt den Krieg zur ständigen Beschäftigung der Stämme werden.4 Unter diesen Bedingungen besassen die Häuptlinge oder Kleinkönige, die das Heer führten, noch nicht die Macht, ohne oder gegen die Volksversammlung der bewaffneten Männer zu entscheiden.

Historische Beispiele für militärdemokratische Verhältnisse finden wir durch die ganze bekannte Geschichte:
  • etwa in der griechischen Heldenzeit (2. Jahrtausend v.u.Z.), wo neben den Kleinkönigen als ständige Beamte immer Rat und Volksversammlung als gesellschaftliche Organe bestehen.
  • Ebenso in der frühen Geschichte Roms. Die Volksversammlungen der Urzeit existierten teilweise auch in den Klassenstaaten der Antike weiter, wurden aber – von speziellen Entwicklungen wie in Athen abgesehen – mit der Zeit politisch ausgeschaltet. Das Alte Testament zeichnet diese Entwicklung für die israelitischen Königreiche in der ersten Hälfte des 1. Jahrtausends v.u.Z. auf. Im Römischen Reich fällt die Entmachtung der Volksversammlungen und der von ihnen gewählten Tribunen in die Klassenkämpfe der ersten vorchristlichen Jahrhunderte. Die viel später auftretende Sitte, dass römische Legionen ihre Feldherren zum Kaisern und Gegenkaisern erhoben, sind bereits Ausdruck einer Reichskrise wie auch des wachsenden militärischen Gewichts von Germanen und überhaupt von nichtrömischen Soldaten aus primitiveren Gesellschaften, die noch auf militärdemokratischer Entwicklungsstufe standen.
  • In der Schweiz lebten die keltischen Helvetier vor 2000 Jahren in einer fortgeschrittenen militärischen Demokratie. bevor das Land durch Caesar zur Provinz des römischen Reiches gemacht wurde.
  • Bei den germanischen Stämmen entwickeln sich seit der Antike militärdemokratische Verhältnisse, die noch im frühen Mittelalter Bestand haben. Aus der nordischen Sagenwelt wissen wir von alten Königreichen, in denen der König aus dem richtigen Geschlecht stammen musste, um seine sakrale Rolle zu spielen. Nach wiederholten Missernten kam es auch vor, dass ein König zur Versöhnung der Götter geopfert wurde.
  • In der Völkerwanderungszeit werden Hand in Hand mit der Christianisierung der germanischen Stämm die Königsmacht gestärkt und die Feudalisierung der Gesellschaft vorangetrieben; die Volksversammlungen verschwinden. Sie erhalten sich in Rückzugsgebieten wie Skandinavien, das erst später christianisiert wird, und dann in Island, wo die Königsmacht nicht hinreicht. In Nordamerika lebten die Stämme der Prärie- und Puebloindianer bis in die Neuzeit in recht primitiven militärdemokratischen Verhältnissen. Die Stellung aller Gesellschaftgenossen zu den Produktionsmitteln ist ein- und dieselbe. Die Kinder des Häuptlings und der ärmsten Dorfbewohnerin essen, spielen und leben zusammen.

B) Mittelalter

Die mittelalterliche Geschichte der Schweiz ist geprägt durch das Vordringen der feudalen Herrschaft einerseits und anderseits einen relativ starken, immer wieder aufflackernden antifeudalen Widerstand, der an alte demokratische Traditionen anknüpfte, welche sich bei der Landnahme in der Zeit der Völkerwanderung und im Verlauf der darauffolgenden Jahrhunderte herausgebildet hatten.

Die Viehhirten im gebirgigen, zerklüfteten, schwer zugänglichen konnten sich besser als die Ackerbauern der flachen Länder gegen feudalherrschaftlichen Zumutungen der Ritterheere und später gegen absolutistische Ansprüche der fürstlichen oder städtischen Landesherren wehren. Zur dauerhaften Bezwingung der Alpenbewohner wäre ein militärischer Aufwand erforderlich gewesen, der in keinem vernünftigen Verhältnis zum Mehrprodukt stand, das man diesen kargen Randregionen maximal abpressen konnte. Schon die blosse Wegnahme des Mehrprodukt gestaltet sich beim Viehhirten in den Alpen schwierig. Im Winter sind die Zugangswege verschneit. Im Sommer halten sie das Vieh auf hochgelegenen Alpweiden. Ein Steuereintreiber wird nicht einmal die Viehbestände ohne weiteres feststellen können, wenn die Bauern nicht wollen. Auch in Begleitung einer Schar von Bewaffneten kann er wenig gegen Bauern ausrichten, wenn diese zusammenhalten. Für grössere Truppenbewegungen sind aber die engen Alpentäler ungeeignet, für ein typisches mittelalterliches Ritterheer geradezu gefährlich, wofür die Schlacht am Morgarten (1315) ein Beispiel liefert.

Diese Umstände erleichterten die Herausbildung von Talgenossenschaften, die sich im Hochmittelalter von wirtschaftlichen zu politischen Gebilden entwickeln und in der Urschweiz sogar zur typischen Form des Staates werden.

Mächtige Feudalherren wie die Habsburger haben sich hier die Zähne ausgebissen und es nach allen Erfahrungen vorgezogen, das Zentrum ihrer ferneren Aktivitäten auf andere Länder zu verlegen, wo die Rechnung zwischen Aufwand und Ertrag besser aufgeht. An ihre Stelle traten in der Schweiz die grossen Städte, die sich die umgebende Landschaft untertan machten. Bei ihrer Expansion ins Umland respektierten die Städte allerdings die Unverletzlichkeit des Territoriums der etablierten Landstände der Waldstätten und verbündeten sich mit diesen.

Auch die Stadt Bern pflegte gegenüber dem gebirgigen Oberland (gemessen an anderen Landesteilen) meistens eine realistische Politik der gemässigten Feudalausbeutung. So blieben viele Oberländer zehntfrei. Bern konnte dem Oberland relativ bescheidene Summen an Bussen und Feudallasten entreissen, und die Vogteien im Oberland waren unter den jungen Berner Aristokraten eher unbeliebt, weil es dort wenig an Bussen und Gebühren einzukassieren gab. Im Grunde genommen konnte sich Bern damit zufrieden geben, dass es dort oben über ein sicheres Hinterland verfügte, das keine eigenen aussenpolitischen Ambitionen hatte und das bereit war, Bern im Notfall gegen äussere Angriffe zu verteidigen. Die Berner Herren nahmen den Landschaften regelmässig Eide ab, worin sie die Untertanen auch auf unbedingte Heerfolge («mit Gut und Blut») verpflichteten. Aber die Fakten der Geschichte hielten sich nicht an diese Rechtslage, und Bern musste zur Erfahrungsregel gelangen, dass zur Bekämpfung von Volksaufständen nicht mit Unterstützung der Bauerngegenden zu rechnen war5, dass es sich hingegen bei äusserer militärischer Bedrohung auf die Landschaften verlassen konnte. Einmal im Felde, machten die Truppen der einzelnen Landesteile übrigens nicht selten, was sie wollten.6

C) Neuzeit

1. Allgemeine Tendenz

Beim Könizer Aufstand (1513) erkämpften die aufständischen Bauern die obrigkeitliche Anerkennung eines landschaftlichen Mitspracherechts beim Entscheid über Krieg und Frieden. Nach Schlichtung durch eine eidgenössische Delegation verpflichtete sich die Stadt Bern im Könizer Brief, bei aussenpolitischen Fragen inskünftig die Ämter (Bezirke) zu konsultieren.7 Diese Ämterbefragung kontrasiert mit der allgemeinen Tendenz der neuzeitlichen Geschichte zum Absolutismus und der besonderen Tendenz zur Aristokratisierung der Herrschaft in Bern und vielen anderen Städten.

Nach innen wurde die Zahl der regimentsfähigen Familien mehr und mehr verkleinert. Die Versammlung der Stadtbürger wurde im 16. Jahrhundert ausgeschaltet und im 18. Jahrhundert war es schon unratsam, an diese Versammlung zu erinnern. Die Stadtrechtsurkunde Berns, die Goldene Handfeste von 1218, geriet in Misskredit, da sie auf die souveränen Rechte der Versammlung aller Stadtbürger verwies. Im Jahre 1710 erinnerten mehrere Bürger in einer Eingabe an den Grossen Rat an das geschriebene Recht. Sie wurden in den Kerker geworfen oder verbannt.8

2. Reformation

Gegenüber den ländlichen Untertanengebieten diente die Reformation der Stadt als Mittel zur Verdichtung ihrer Herrschaft. Bern beanspruchte alle vormals zersplitterten Herrschaftsrechte für sich und zeigte sich erfinderisch wenn es darum ging, neue fiskalische oder andere Rechte und korrespondierende Untertanenpflichten zu ersinnen.

Während die Bauern anfänglich mit der von Bern aus geförderten Reformation sympathisierten, weil sie die Pfaffen mitsamt den Kirchenzehnten loswerden wollten, kehrte sich ihre Haltung bald ins Gegenteil, als ihnen klar wurde, dass die städtische Obrigkeit den Zehnten nicht abschaffen, sondern bloss den Kirchenoberen entreissen und an sich bringen wollte.

Besonders im Oberland entfachte der Kampf, der sich nicht gegen die Reformation als solche richtete, sondern als Kampf gegen Bern, gegen die Ausdehnung und Intensivierung der absolutistischen Landesherrschaft verstanden und geführt wurde. Er endete 1528 mit der Niederlage der Oberländer und dem Scheitern ihres Vorhabens, nach Vorbild der Innerschweizer einen eigenen Kanton zu bilden und als souveränes Mitglied in die Eidgenossenschaft aufgenommen zu werden.

In der Folge der Reformation eroberte Bern das französischsprachige Waadtland (1536). Die sprachliche Trennung erleichterte der Stadt fortan die Spaltung der Untertanen. Sie konnte deutsche Bauernsöhne in den Waffenrock stecken und gegen welsche Bauern einsetzen und vice versa.

Die Reformation, trotz negativen Begleitumständen, gegen welche die Bauern gekämpft haben, hat den Fortschritt begünstigt und jene Klasse gestärkt, die dazu berufen war, dem Feudalismus ein Ende zu bereiten, nämlich nicht die Bauern, sondern das Bürgertum, an der Spitze und im Interesse des ganzen Volkes einschliesslich der Bauern.

3. Der schweizerische Bauernkrieg von 1653

Die grösste Erschütterung der städtischen Herrschaft über das Land brachte der Grosse Schweizerische Bauernkrieg von 1653.9 Auslöser dieses gewaltigen Klassenkampfes war die massive Münzenverschlechterung, mit welcher die Städte die Bauernschaft um ihre Ernteerträge erleichtern wollten. Im Herbst, nachdem die Ernte schon verkauft war und das Geld für die Ware bereits in den Händen der Bauern lag, aber noch bevor die Bauern wiederum ihre Abgaben an die Stadt Bern entrichten mussten, schnappte die Falle zu: Der Berner Batzen wurde auf den halben Wert heruntergesetzt.10

Mehrere hunderttausend Bauern ergriffen die Waffen und unterlagen einem zahlenmässig weit unterlegenen Feind, dem sie ideologisch, organisatorisch, taktisch und strategisch nicht gewachsen waren. Unter den Bauern zirkulierten zwar die “Artikel”, welche ein einheitliches Programm formulierten, aber ihre Kräfte blieben zeitlich und räumlich voneinander isoliert und handelten ohne gemeinsame militärische Führung, Koordination oder Fühlungnahme. Ihre unprofessionell geführten Gewalthaufen wurden leicht zum Opfer von obrigkeitlichen Hinhaltetaktiken, Spaltungs- und Betrugsmanövern, von eingeschleusten Auf- oder Abwieglern, von pfäffischer Beredsamkeit, und ebenso leicht zur Zielscheibe von professionell geführten militärischen Angriffen. Der Oberbefehlshaber des Heeres der vereinigten Städte und viele andere Kommandanten hatten als Regimentsobersten im 30-jährigen Krieg gedient.

Der Niederlage der Bauern folgte der herrschaftliche Terror. Bauernführer wurden hingerichtet, vielen Bauern wurde das ganze Vermögen eingezogen. Andere wurden als Galeerensklaven nach Venedig verkauft. Am schwersten lastete der Rachefeldzug der Sieger auf den Entlebuchern, welche den Kern des Aufstands im Luzernischen gebildet hatten und auf ihren Nachbarn im Emmental, dem Zentrum des Aufstandes im bernischen Untertanengebiet und einem Zentrum der Wiedertäuferei. Zahlreiche Täufer aus allen Landesteilen Berns emigrierten in den folgenden Jahrzehnten in den Jura, ins Elsass oder nach Holland, von wo aus sich ein Teil nach Amerika einschiffte.

4. Grenzen des Absolutismus

Die Bauern der städtischen Untertanengebiete hatten von freien Landsgemeinden nach dem Muster der Waldstätte geträumt. Ihre Niederlage im Bauernkrieg führte umgekehrt zur Befestigung der städtischen Herrschaft über das Land.

Immerhin hatte die Wucht des Aufstandes den Herren die Grenzen der Durchsetzbarkeit ihre absolutistischen Vorhaben aufgezeigt. Im Allgemeinen gelang es den hiesigen Bauern, grössere oder kleinere Mitwirkungsmöglichkeiten zu erhalten oder zu erneuern, welche weit über den Standard der Volksrechte im Deutschen Reich hinausgingen, von dem sich die Eidgenossenschaft übrigens im Schwabenkrieg (1499) faktisch gelöst hatte. Die meisten bernischen Landbezirke mussten zwar einen Vogt hinnehmen, den die Ratsherren gewöhnlich unter ihren Söhnen und Schwiegersöhnen auswählten. Die Truppen der Landschaft unterstanden im Krieg den bernischen Obersten. Aber die Landschaft behauptete vielerorts das Recht, sich die zivilen Vorgesetzten und die militärischen Führer bis zum Hauptmann selber zu setzen, oder zumindest die Garantie, dass diese Amtsstellen mit Leuten aus der Landschaft besetzt werden. Die Motivation und Schlagkraft der landschaftlichen Truppen war nicht von dieser Einrichtung zu trennen, die wie ein “militärdemokratisches” Überbleibsel anmutet. Die vorherrschende Tendenz zur Aristokratisierung, lies: Abschottung der Herrschaft auf wenige, gegenseitig verschwägerte städtische Patrizierfamilien, die sich gegenseitig als “regimentsfähig” anerkennen, schloss von vorne herein jede Politik zur Integration der ländlichen Führungsschicht in die herrschende Klasse aus. Die ländliche Oberschicht blieb somit ein Teil des regierten Volkes und wurde naturwüchsig zu einem Reservoir für die Rekrutierung von Fürsprechern und Anführern des bäuerlichen Widerstandes, aber auch zu einer bevorzugten Zielscheibe der obrigkeitlichen Unterdrückung und Verdächtigung.

5. Helvetik, Restauration und Regeneration

Dieser Zustand hielt bis zum Zusammenbruch des Ancien Régimes durch den Franzoseneinfall 1798 an und trat nach dem Zwischenspiel der Helvetischen Republik mit der Restauration der Patrizierherrschaft wieder ein.

Bei den Oberländer Unruhen von 1814 und beim Sturz der Berner Patrizier (1831) finden wir die ökonomisch, militärisch und politisch führende dörfliche Schicht an der Spitze der Aufständischen. Zum Teil sind bei der liberalen “Regeneration” nach der Pariser Julirevolution von 1830 auch noch dieselben Personen am Werk wie anno 1814: Vielfach handelt es sich um Behördemitglieder der Dorfgemeinde oder der “Kirchhöri” (des Kirchsprengels) und andere Amtsleute der Landschaft, Lehrer, Wirte, Händler oder um Hauptleute, wie die Michel11 und Seiler12 von Bönigen, die Helvetiker von 1798, deren Familien bis zur Schaffung des Bundesstaates von 1848 und darüber hinaus die Führer des ultrafreisinnigen Lagers der “Patrioten” im Oberland stellten. Ihr Anhang bestand aus den Talbewohnern und ihre nächsten Verbündeten fanden sie im Bürgertum der Landstädte mit munizipalem Status, das die hauptstädtischen Vorrechte nicht einsehen konnte und nach Gelegenheiten suchte, die politische Bevormundung durch Bern und alle daherigen Beschränkungen für die eigene ökonomische Entfaltung abzuschütteln. Typische Vertreter dieser Klasse sind der Thuner Fürsprecher und Karl Koch13, Grossrat der Helvetischen Republik, der sich bei Napoleon vehement dafür eingesetzt hatte, den Staat Bern durch territoriale Amputationen zu schwächen. Ebenso die Brüder Hans, Karl und Ludwig Schnell [14] von Burgdorf, Söhne eines bekannten Juristen und Helvetikers.

Diese Kräfte wirkten auch in der dunklen Zeit der Restauration zusammen. Selbst am Wiener Kongress beeinflussten sie besonders den Zaren Alexander I. zu einer unerbittlichen Haltung gegen Berns Versuche zur Wiedererlangung der Provinzen, die sich als inzwischen als selbständige Kantone Waadtland und Aargau konstituiert hatten. Versuche des Berner Abgesandten Zeerleder, an Alexander heranzukommen, liess der Zar abblitzen und liess dem Diplomaten durch einem Mittelsmann ausrichten, dass sich seine Haltung noch verhärten werde, je mehr Zeerleder versuchen sollte, in ihn einzudringen. Alexander I. war vom Lausanner Helvetiker und Freimaurer Frédéric-César de la Harpe erzogen worden und stand zeitweilig unter Einfluss der liberalen Gedanken. 1810 trat er einer Freimaurerloge bei. Er setzte sich am Wiener Kongress für eine freisinnige Verfassung in Polen ein und begünstigte nationalstaatliche und republikanische Entwicklungen, so namentlich in der Schweiz und in Griechenland. Der Aussenminister des Zaren, der griechischstämmige Graf von Capodistria, wurde später einer der Führer der nationalgriechischen Unabhängigkeitsbewegung.

Die Patrioten verstanden es, die neue eidgenössische Militärschule in Thun zu einem Zentrum ihrer Propaganda für einen starken Zentralstaat zu machen und von hier aus eine reale Machtstütze innerhalb der kantonalen Armeen aufzubauen. 1833 wurde in Burgdorf die Bernische Offiziersgesellschaft gegründet, die sich der im folgenden Jahr gegründeten Eidgenössischen Offiziersgesellschaft anschliesst. Mit dieser Gründung reagierten die Freisinnigen auf die Weigerung von etwa 70 Offizieren des Berner Patriziats, den Treueid auf die liberale Verfassung zu leisten. Im Jahre 1851 eskalieren die Spannungen zwischen den Weissen (Freisinnigen) und den Schwarzen (Konservativen) erneut. Nach dem Wahlsieg der Konservativen in den Grossratswahlen von 1850 enthob der neue Militärdirektor Stooss 1851 den beliebten radikalen Hauptmann Seiler seines Kommandos über das 1. Oberländer-Bataillon. Daraufhin formierte sich in Kirchberg eine Protestversammlung von 227 Offizieren, welche die Absetzung des Militärdirektors verlangten. Unter den protestierenden Offizieren befanden sich auch 60 konservative Stadtberner, die dem Offiziersverein nicht angehörten. Der Protestentwurf wurde mit einer Stimme Mehrheit zum Beschluss erhoben und an den Regierungsrat weitergeleitet. Dieser reagierte mit Androhungen von Massnahmen gegen die Offiziere.15

D) Die neueste Zeit

Es ist wohl weitherum unbestritten, dass das Schweizer Volk (teilweise auch die Armee) in der Zeit vor und während des Zweiten Weltkrieges deutlich mehr aussenpolitischen Sachverstand an den Tag gelegt als etwa die Regierung. Dennoch halten einige das Volk für unmündig auf dem Gebiet.
Der Bundesrat versucht, Aussenpolitik über die Köpfe des Volkes weg zu machen. Wenn es nach ihm ginge, wäre die Schweiz heute Mitglied der EU. Weil das das Volk nicht will, versucht der Bundesrat, die Integration unseres Landes in die imperialistischen Strukturen der NATO und der EU durch die Hintertür zu erreichen. Der Bundesrat scheut sich nicht nur, das Volk zu befragen, er will es nicht einmal informieren. Man erinnere sich an den Absturz eines NATO-Flugzeuges im Lauterbrunnental im April 2007. Der Bundesrat geriet in eine peinliche Situation, da er die Tatsache, dass unsere Flugplätze und Bergtäler der NATO zum Trainieren zur Verfügung stehen, vor Volk und Parlament (selbst gegenüber der Militärkommission des Nationalrats!) geheim gehalten hatte.16

V. Der Demokratismus der Schweiz

Vorstehend haben wir versucht, einige der »besonderen, originellen historischen Bedingungen und Lebensgewohnheiten» unseres Landes und seiner Geschichte aufzuzeigen, die nach Lenin in der Schweiz «für mehr Demokratismus gesorgt haben als in den meisten ihrer europäischen Nachbarländer».

Für Lenin zeigen die Erfahrungen der Schweiz aber auch, «dass die Sicherung des (relativ) grössten nationalen Friedens bei (wiederum relativ) konsequentem Demokratismus des Gesamtstaates in der Praxis möglich und verwirklicht ist.» Dieser Demokratismus bildet demnach eine historische Bedingung für die Sicherung des relativen Friedens unter den Nationalitäten, dessen sich unser Land seit vielen Generationen erfreut.

Jede Stärkung der Demokratie, jeder Schritt zur konsequenteren Demokratie ist damit gleichzeitig ein Beitrag zur Stärkung der Kohäsion unter den verschiedenen Nationalitäten der Schweiz. Deswegen setzen sich die Kommunisten für die Stärkung der Volksrechte und für deren Ausweitung auf die gesamte Wohnbevölkerung ein.17

Weil das Volk zu ihrem (und unserem; Red.) Misslieben dem Minaretten-Verbot und anderen je nach Sicht problematischen Vorlagen zugestimmt hat, und um einer Wiederholung solcher Fälle den Riegel zu schieben, liebäugeln Politiker vieler Parteien derzeit mit einer Einschränkung des Initiativrechtes der Stimmbürger.18 Sie möchten die Initiativen durch einen “Menschenrechts-Filter“ oder einen “Völkerrechts-Filter“ passieren lassen, bevor sie dem Volk unterbreitet werden dürfen. So soll es also nicht das Volk sein, das die entsprechenden Argumente in seine gesamte Abwägung einbeziehen und entscheiden soll. Diese Definitionsmacht will das Bundeshaus selbst oder durch ein Gremium ausüben lassen, das von ihm abhängig ist oder jedenfalls gleich tickt.

Wohverstanden, es gibt kaum eine Bestimmung in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), die ein Kommunist nicht unterschreiben könnte. Eher wird er dort einiges von dem vermissen, was er unter Menschenrechten versteht. Jede der EMRK-Bestimmungen ist auch vermittelbar und kann in einem Abstimmungskampf auch als Argument verwendet werden. Aber wieso scheuen sich einige, dies zu tun und den Abstimmungskampf mit offenem Visier zu führen? Eine solche Politik beseitigt nicht die Wurzeln des Fremdenhasses und der Angst vor anderen Kulturen. Sie bekämpft die Symptome, welche sich in wichtigen Branchen wie dem Tourismus und für das Image der Schweiz bei wichtigen Geschäftspartnern negativ auswirken könnten. Sie ermuntert die Behörden, ihre falsche Politik fortzusetzen und gegen Bremsen von Seiten des Volkes zu immunisieren. Sie erleichtert ein weiteres Auseinanderdriften zwischen Volk und Regierung und lässt den Volkswiderstand aufstauen, weil ihm demokratische Formen der Äusserung entzogen werden. (Möge sich keiner beklagen, wenn es sein sollte, dass die Kommunisten dereinst einen solchen Stausee als Kraftreservoir zu nutzen verstehen.)

Angeblich wollen die Befürworter der Vorfilterung damit der rechtsgerichteten Schweizerischen Volkspartei (SVP) die Möglichkeit zu Hetzkampagnen gegen Ausländer und andere diskriminierte Gruppen abschneiden. In Wirklichkeit erleichtern sie ihr dieses Treiben. Die SVP würde um ein populistisches Argument bereichert. Sie könnte sich als Opfer der undemokratischen Vorzensur hinstellen.

Die angebliche Richtung des Vorhabens gegen die SVP sollte uns nicht beirren. Wir haben oft genug erlebt, dass Massnahmen zur Einschränkung von demokratischen Verfassungsrechten als spezielle Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus, organisierten Verbrechens, Rechtsextremismus, Hooliganismus, Sozialmissbrauchs, Asylmissbrauchs unsofort eingeführt und dann schrittweise auf die Allgemeinheit ausgedehnt wurden, und zwar in der praktischen Anwendungsrichtung hauptsächlich gegen unten bzw. gegen links. Bereits heute existiert eine inhaltliche Vorprüfung der Volksinitiativen. Die Initative darf nur eine einheitliche Materie betreffen. Von den vier seit Einführung der Partialinitiative (1891) ungültig erklärten Initiativen stammen drei aus kommunistischen und fortschrittlichen Kreisen19:

  • Die Initiative ‘Vorübergehende Herabsetzung der militärischen Ausgaben (Rüstungspause)’ wurde 1955 für ungültig erklärt. Ihr wurden formelle Mängel vorgeworfen, da sie eine Erwägung enthielt und einen Wunsch aussprach. Zudem wollte der Bundesrat die Einheit der Materie verletzt sehen, da die Initiative sowohl das Budget 1955 wie 1956 betraf und weil die erzielten Einsparungen an einen Verwendungszweck gebunden waren (für schweizerische Jugendhilfswerke und à fonds perdus zugunsten der Erstellung billiger Wohnungen, Aufbau von kriegsversehrten Gebieten in Nachbarländern).
  • Eine von der PdA lancierte Initiative ‘gegen Teuerung und Inflation’ wurde 1977 mit der Begründung ungültig erklärt, sie betreffe sowohl die Konjunkturpolitik wie die Strukturpolitik und die Sozialrechte. Dies obwohl das Volksbegehren der Kriseninitiative ähnlich sah, die 1935 zur Abstimmung gelangt war.
  • Ungültig erklärt wurde 1995 auch eine SP-Volksinitiative ‘für weniger Militärausgaben und mehr Friedenspolitik’. Begründung: Einheit der Materie verletzt, weil die Initiative die Halbierung der Armeeausgaben mit einem Transfer der eingesparten Summen in die Sozialsysteme koppelte.

(31.05.2012/mh)

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Fussnoten:

1 Lenin, Kritische Bemerkungen zur nationalen Frage (1913), Lenin Werke, Band 20, Seiten 3–37

2 Stalin, Marxismus und nationale Frage (1913), Stalin Werke, Band 2, Seiten 162–196

3 vgl. ältere Stellungnahmen der PdA Bern wie: NEIN zu den kantonalen SARZ-Vorlagen vom 17. Juni 2007

4 Friedrich Engels – Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staats – IX. Barbarei und Zivilisation (MEW 21 S. 159f.)

5 Zum Beispiel im Bauernkrieg 1653: Berns scheiterte beim Versuch, in verschiedenen Landesteilen Truppen gegen die aufständischen Emmentaler anzufordern. Oder 1814, als Bern Truppen zur Wiedereroberung des Waadtlandes und des Aargaus zu werben versuchte.

6 So rückten die Simmentaler und Oberländer im Alten Zürichkrieg (1444) zwar mit Bern aus. Ihre Hauptleute widersetzten sich aber dem Kommando der Berner und handelten auf eigene Faust.

7 Zur Kirchweih von Köniz siehe: Ein 500-jähriges Recht verteidigen!

8 siehe auch: Kurz zu Samuel Henzi | kommunisten.ch

9 Siehe: Hans Mühlestein et al.: Der Schweizerische Bauernkrieg von 1653 («Sozialismus, Monatsschrift für Praxis und Arbeiterbewegung», Nr. 4, PdA-Zeitschrift, April 1953)

10 Das Wort “halbbatzig” hat sich in der Bedeutung von “nicht vollwertig” bis heute in der Volkssprache erhalten.

11 Zu Michel: Zwei Flüchtlingsgeschichten aus der Zeit um 1850 . Siehe auch: Historisches Lexikon der Schweiz, Eintrag Michel Christian.

12 Historisches Lexikon der Schweiz, Eintrag Seiler (BE)

13 Ebenda, Eintrag Karl Koch

14 Ebenda, Eintrag Schnell (BE)

15 Website der Kantonal Bernischen Offiziersgesellschaft (Geschichte)

16 Zum Absturz eines deutschen Kampfflugzeugs im Berner Oberland (Communiqué der PdA Bern, 17.4.2007)

17 Siehe auch: Wahlprogramm 2008 der Partei der Arbeit Bern 2008

18 Es braucht 100’000 Unterschriften, um eine eidg. Volksabstimmung über eine gewünschte Verfassungsänderung herbeizuführen. Die Initiative muss eine einheitliche Materie beschlagen. Auf Gesetzesebene gibt es (im Bund) kein entsprechendes Instrument. (Bundesverfassung ( Artikel 136-142)

19 Website der Bundeskanzlei, Ungültig erklärte Volksinitiativen


Siehe auch:


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