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Den Armutsbetroffenen endlich eine Stimme geben!


Seit Jahren fordert die Linksopposition in der “rotgrün” regierten Bundesstadt, dass die den von den Gesetzen und ihrer Anwendung direkt betroffenen Bevölkerungskreise einen grösseren Einfluss auf die Verwaltung nehmen können. “Denn nur durch die Teilnahme der breitesten Bevölkerungsmassen an allen Belangen der Gesetzgebung, Regierung und Verwaltung kann sichergestellt werden, dass Behörden die Interessen, denen sie dienen sollen, unmittelbar aus der Hand der Betroffenen erfahren.” (PdA Bern 2007 ) Während es gang und gäbe ist, Vertreter der sogenannten “Wirtschaft” in alle erdenklichen Verwaltungsarbeiten hineinreden zu lassen, und diese sich auch dort Gehör zu verschaffen wissen, wo sie nicht institutionell vertreten sind, werden die Rechtsunterworfenen im Sozialbereich von jedem Einfluss auf die Verwaltung ausgeschlossen. Darum hat der Vertreter der kommunistischen PdA Bern im Stadtparlament eine dringliche Motion eingereicht, welche fordert, die kommunale Sozialhilfekommission mit mindestens 3 Vertretern der Armutsbetroffenen aufzustocken. Diese Forderung ist umso berechtigter, nachdem sich die Armutsbetroffenen in Bern eine seit Jahren kontinuierlich arbeitende Struktur aufgebaut haben (KABBA, Internetcafé, Soziale Netzwerke usw.). Man muss sich schon fragen, wie die zuständigen Amtsstellen in Bern es überhaupt fertig bringen konnten, einen so ausgezeichneten Kenner der Materie wie den Kabba-Präsidenten Thomas Näf bei der Zusammenstellung einer solchen Kommission zu übergehen. Wir dokumentieren nachstehend den parlamentarischen Vorstoss von Stadtrat Rolf Zbinden im vollen Wortlaut:


Dringliche Motion Rolf Zbinden (Partei der Arbeit):

Vertretung direkt Betroffener in der Sozialhilfekommission

In ihrer aktuellen Zusammensetzung weist die Sozialhilfekommission neben den Vertreterinnen und Vertretern der Stadtratsfraktionen 3 vom Gemeinderat gewählte stadtverwaltungsexterne Expertinnen oder Experten im Sozialwesen auf. Die direkt Betroffenen allerdings gingen bei dieser Zusammensetzung schlicht “vergessen”. Während nun aber die Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen locker auf 9 erhöht werden konnte, bleiben Armutsbetroffene weiterhin aus der Kommission, die sich schliesslich mit deren unmittelbar erlebten sozialen Situation zu beschäftigen hat, ausgesperrt.

Die aktuelle Zusammensetzung der Sozialhilfekommission signalisiert eine gesellschaftliche Entmündigung von Armutsbetroffenen und widerspricht dem Grundgedanken der Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern, der in diesem Rat immer wieder bekräftigt worden ist. Für die Partei der Arbeit ist diese Situation demokratiepolitisch inakzeptabel und eine Änderung der Zusammensetzung der Sozialhilfekommission folglich unumgänglich, die den Einbezug von direkt Betroffenen gewährleistet – dies mindestens im Umfang der Vertretung externer Expertinnen und Experten.

Der Gemeinderat wird deshalb beauftragt, Anhang III, Ziffer 4 des Reglements über die Kommissionen der Stadt Bern wie folgt zu ändern:


Sozialhilfekommission

Zusammensetzung

a. Von Amtes wegen: 
Direktorin oder Direktor für Bildung, Soziales und Sport (mit beratender Stimme und Antragsrecht);

b. Weitere Mitglieder:

1. 3 vom Gemeinderat gewählte stadtverwaltungsexterne Expertinnen oder Experten im Sozialwesen.

2. mindestens 3 direkt Betroffene (Armutsbetroffene). (neu)

3. 5–9 vom Stadtrat gewählte Vertretungen der Fraktionen i.S. von Artikel 11 des Geschäftsreglements vom 12. März 2009 des Stadtrats mit Kenntnissen im Sozialwesen. Die Kommissionsmitglieder dürfen nicht gleichzeitig Mitglied des Stadtrats sein.


Begründung der Dringlichkeit:

Der Einbezug direkt Betroffener in die Sozialhilfekommission soll spätestens auf den Beginn der neuen Legislaturperiode hin realisiert werden.

Rolf Zbinden, Partei der Arbeit Bern, 27. November 2014

Quelle: PdA Bern (27.11.2014)


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