kommunisten.ch

kommunisten.ch

Stopp Diskriminierung: Armut darf kein Hindernis für eine Einbürgerung sein!

Vor zwei Jahren, am 24. November 2013 hatte das Stimmvolk einer kantonalen Volksinitiative der Jungen SVP unter dem Titel «Keine Einbürgerung von Verbrechern und Sozialhilfeempfängern» zugestimmt. Der damit neugefasste Artikel 7 (Bürgerrecht) der Bergischen Staatsverfassung enthält nun eine offene Liste von nicht einbürgerungsfähigen Personen, darunter namentlich auch, “wer Leistungen der Sozialhilfe bezieht oder bezogene Leistungen nicht vollumfänglich zurückbezahlt hat”. Im urbaneren Kantonsteil Bern-Mittelland wurde diese hässliche Initiative abgelehnt, in der Gemeinde Bern sogar deutlich mit 15’278 Ja und 28’834 Nein. Am heutigen 2. Juli 2015 hat nun die dieses Jahr gegründete Freie Fraktion des Stadtrats von Bern (AL/GPB-DA/PdA), der auch der Vertreter der PdA, Daniel Egloff, angehört, einen parlamentarischen Vorstoss eingereicht, worin dem Parlament vorgeschlagen wird, dem Gemeinderat (hier: Stadtregierung) Auftrag zu erteilen, um nach Möglichkeiten zu suchen, damit der Bezug von Sozialhilfeleistungen kein unüberwindliches Hindernis für die Einbürgerung wird. Wir dokumentieren den Vorstoss nachfolgend im Wortlaut: (2.7.2015)


Text der Dringlichen Motion der Fraktion AL/GPB-DA/PdA im Stadtrat Bern:

Stopp Diskriminierung: Armut darf kein Hindernis für eine Einbürgerung sein. Auch ehemalige und aktuell Sozialhilfebeziehende sollen die Chance auf eine Einbürgerung haben.

Im Jahr 2013 hat der Kanton Bern über die Einbürgerungsinitiative abgestimmt und diese leider angenommen. Jedoch wurde die Initiative in der Stadt Bern abgelehnt. Seit diesem Zeitpunkt ist es im Kanton Bern nicht mehr möglich das schweizerische Bürgerrecht zu erhalten, wenn Sozialhilfe bezogen wurde und diese noch nicht zurückbezahlt wurde. Jedoch ist es für Ausländerinnen und Ausländer, die als Flüchtlinge in die Schweiz gekommen sind, gar nicht anders möglich als erst mal Sozialhilfe zu beziehen. Dies führt zu einer besonders ungerechten Situation und verhindert eine Einbürgerung über Jahre oder evtl. das Leben lang und dies auch, wenn er/sie eine Schweizerin/einen Schweizer geheiratet hat und sie gemeinsame Kinder haben.

Da die BürgerInnen der Stadt Bern offensichtlich mit dieser ungerechten Regelung nicht einverstanden sind, sollte der Gemeinderat prüfen, welche Möglichkeiten es gibt eine Lösung zu finden, so dass Menschen sich doch noch einbürgern lassen können, welche Sozialhilfe beziehen bzw. bezogen haben ohne dass diese Leistungen vorher zurückbezahlt werden müssen. Arm sein ist kein Verbrechen! Armut bekämpfen, statt die Armen bekämpfen!

Der Gemeinderat wird mit folgender Massnahme beauftragt:

Er prüft, welche Möglichkeit es gibt, Menschen in der Stadt Bern die Aussicht auf eine Einbürgerung zu ermöglichen, trotz dem Bezug von Sozialhilfeleistungen und ohne, dass diese zuvor zurück bezahlt werden müssen. Dabei ist auch in Betracht zu ziehen, gemeinsam mit dem Kanton Lösungen zu finden.

Begründung für Dringlichkeit: Betroffene warten auf eine Einbürgerung und sind mit der neuen Gesetzgebung blockiert. Diese Menschen müssen so schnell wie möglich aus dieser unklaren Situation befreit werden.


Siehe auch:

zum Seitenanfang