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EGMR Strassburg: Doğu Perinçek gewinnt Maulkorb-Prozess gegen die Schweiz

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Dogu Perincek (links) mit den Schweizer Genossen Massimilano Ay und Amos Speranza

Vor 10 Jahren hatte Doğu Perinçek als Vorsitzender der damaligen Arbeiterpartei der Türkei (heute: Patriotische Partei) mehrere Reden in der Schweiz gehalten, in denen er die international gängige Darstellung der umstrittenen Ereignisse im Zusammenhang mit der kriegsbedingten Umsiedelung von Armeniern im Osmanischen Reich im Jahre 1915 zurückwies und die Behauptungen eines “Völkermordes” als imperialistische Lüge bezeichnete.

Von der Schweizer Justiz wegen Leugnung von Völkermord im Sinne von Artikel 261 bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) verurteilt, hatte sich Perinçek beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) beschwert und rügte das vom Schweizerischen Bundesgericht bestätigte Strafurteil wegen Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäusserung.

Die kleine Kammer des EGMR hatte diese Sache schon am 17. Dezember 2013 entschieden und Perinçeks Beschwerde gutgeheissen. Die Schweiz, die sich damit nicht abfinden mochte und die Sache zur endgültigen Beurteilung an die Grosse Kammer des EGMR weiterzog, hat nun auch vor dieser Instanz verloren.

Weg mit Denkverboten und Maulkörben

Mit dem heutigen Entscheid beseitigt das Gericht in Strassburg eine jahrelang schwelende Rechtsunsicherheit und macht den Weg frei für unvoreingenommene wissenschaftliche Beschäftigung mit der Geschichte. Das Urteil ist ein Rückschlag für die Zensoren, welche die Geschichtsschreibung den Strafjuristen überlassen möchten.

Für die Schweiz sollte das Strassburger Urteil Anlass sein, die Tendenz zur Ausuferung der juristischen Theorie und Praxis zum einschlägigen Artikel 261 bis StGB (“Rassendiskriminierung”) einer gründlichen Überprüfung zu unterziehen und wenn nötig den Gesetzestext neu zu fassen, damit freie Meinungsäusserung und Freiheit der Wissenschaften sichergestellt werden.

(15.10.2015/mh)


Siehe auch:

Artikel von Doğu Perinçek :

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