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Alarm im Gesundheitswesen: EU-Parlament beschliesst Liberalisierungs-Richtlinie

Das europäische Parlament hat am vergangenen 23. April in erster Lesung einen Entwurf für eine Richtlinie betreffend «grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung» angenommen, der als Versuch zur Ummodelung der Gesundheit in eine Ware zu betrachten ist.

Von Seiten der Fraktion der Vereinigten Linken GUE/NGL wurde Rückweisung des Geschäftes beantragt mit der Begründung, dass die Europäische Union keine entsprechende Kompetenz verfügt, und dass es auch nicht nötig ist, ihr eine solche zu geben, um diese Materie zu regeln, und schon gar nicht, wenn dies auf der Basis eines Binnenmarkts mit seinen Konkurrenzregeln geschehen soll.

Gerade die Absicht, diesen Bereich in Form einer EU-Richtlinie auf Art. 95 zu reglementieren, ist es, die aufhorchen lässt. Damit wird die Gesundheitsvorsorge in das Normengeflecht über den Binnenmarkt integriert. Man erinnert sich an die auf gleichem Mist gewachsene Bolkestein-Richtlinie, die pro forma grenzüberschreitende Fragen der Dienstleistungen zum Gegenstand hatte, in Wirklichkeit aber der Liberalisierung, dem Lohndumping und der Verstümmelung des kollektiven Arbeitsrechts gewidmet war.

Die Gesundheitsversorgung ist keine Ware, sondern ein Recht und ein Service public in der Kompetenz der Mitgliedstaaten. Der Respekt für die nationalen Besonderheiten der öffentlichen Dienste und die Rechte der Benutzer und der Berufsleute in diesem Bereich sprechen gegen eine Regelung auf dem Weg einer EU-Richtlinie nach Artikel 95 des EU-Vertrags. Auch zur Regelung von grenzüberschreitenden Fragen bestehen hinreichende und noch nicht voll ausgeschöpfte bilaterale oder gemeinschaftliche Instrumente, ohne dass man die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten zur Führung und Finanzierung von nationalen Gesundheitsdiensten in Frage stellen muss.

Von diesem Standpunkt aus brachte die Fraktion der GUE/NGL eine Reihe von Abänderungsanträgen ein, die jedoch allesamt überstimmt wurden. Der Bericht wurde mit 297 gegen 120 Stimmen bei 152 Enthaltungen gutgeheissen.

(30.04.2009)

 

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