Finger weg vom Mindestlohn!
Die Kommunistische Partei unterstützt das Referendum des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes gegen die Revision Ettlin!
Das Schweizer Parlament hat kürzlich die Motion Ettlin angenommen, die allgemein-verbindlichen Gesamtarbeitsverträgen Vorrang vor kantonalen Mindestlohnregelungen einräumt. Die Kommunistische Partei sieht diese «Reform» sehr negativ und unterstützt daher das Referendum, das vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund gegen den Nationalratsbeschluss ergriffen wurde. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger werden zur Unterzeichnung aufgerufen.
Diese Revision stellt nicht nur einen neuen Angriff bürgerlicher Parteien und Arbeitgeber auf die Arbeitnehmerrechte dar, sondern auch eine Attacke auf den Föderalismus und die Volksrechte: Es waren die Stimmbürgerinnen und -bürger, die für die Einführung von Mindestlöhnen auf kantonaler Ebene gestimmt haben! In den Kantonen Tessin, Genf und Neuenburg [sowie in Städten des Kantons Zürich] wurden Mindestlöhne bereits demokratisch beschlossen. Doch nun will der Bund den Menschen und den verschiedenen Kantonsparlamenten die Möglichkeit nehmen, wenigstens in ihren jeweiligen Kantonen einen Mindestschutz gegen Ausbeutung, Lohndumping und Verdrängung einheimischer Arbeitskräfte zu gewährleisten.
Es ist wichtig zu betonen, dass wir es hier mit einem Angriff auf den Rechtsstaat zu tun haben: Wir dürfen nicht vergessen, dass Gesamtarbeitsverträge (GAV) privatrechtliche Verträge sind, die zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt werden. Die kürzlich im Parlament in Bern verabschiedete Revision würde ermöglichen, dass eine Vereinbarung zwischen privaten Organisationen ein demokratisch verabschiedetes kantonales Gesetz aushebeln kann! Kurz gesagt, es würde ein potenziell schwerwiegender Präzedenzfall geschaffen, der es künftig privaten Akteuren erlaubt, jedes zum Gemeinwohl erlassene Gesetz, mit dem sie nicht einverstanden sind, zu umgehen.
Die Kommunistische Partei ist sich aufgrund der geltenden rechtlichen Bestimmungen bewusst, dass in der Schweiz einer Umverteilungswirkung des Mindestlohns Grenzen gesetzt sind. Er wird dadurch auf ein rein sozialpolitisches Instrument zur Bekämpfung von Armut und dramatischen Situationen von «Working Poors» reduziert. Gleichzeitig weiss die Kommunistische Partei um seine Bedeutung, wenn es darum geht, den Krieg unter den Armen und den Wettbewerb unter den Lohnabhängigen zu verhindern. Und um seine Relevanz für die Unterstützung der Tausenden von Menschen, die trotz Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können. Die Verteidigung des Mindestlohns bedeutet daher auch, zu verhindern, dass die Allgemeinheit mittels Sozialleistungen für die Kosten aufkommen muss, die durch jenen unverantwortlichen Teil der Patrons, die Hungerlöhne zahlen, verursacht wird.
30. Juni 2026
