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Kanton Bern: Durchbruch für die Arbeitsgerichte

Gewerkschaften setzen im Grossen Rat durch, dass die Arbeitenden ihr Recht leichter verteidigen können

«Das ist ein historischer Erfolg für die Berner Gewerkschaften», kommentiert Grossrat Corrado Pardini (SP) den Entscheid des Grossen Rates, im ganzen Kanton Arbeitsgerichte einzufüh­ren. Damit sind die Arbeitsgerichte in der Justizreform ver­ankert. «Dies ist eine beispielhafte Lösung für andere Kantone», sagt der Co-Präsident des kantonalen Gewerkschafts­bundes (GKB). Sein Grossrats­kollege Martin von Allmen (SP) spricht von einem Gesetz, das konkrete Verbesserungen bei allen arbeitsrechtlichen Streitig­keiten schaffe: «Für Arbeitneh­mer und Arbeitnehmerinnen, die für ihre Rechte kämpfen müssen, erleichtert dieses Gesetz den Zugang zum Gericht.»

Die Arbeitsgerichte sind eine hundert Jahre alte Errungen­schaft. Der Kanton Bern wollte sie kippen. Der GKB erzwang mit einer Referendumsdrohung eine andere Lösung. Die Kom­mission des Grossen Rates schlug eigene Bestimmungen zum arbeitsrechtlichen Verfahren vor. Am 11. Juni 2009 folgte der Grosse Rat mit wenigen Gegen­stimmen diesem Antrag.

Die bislang vor allem in den Städten und Agglomerationen tätigen kommunalen Arbeits­gerichte werden ab 2011 im ganzen Kanton eingeführt. Die Urteilskompetenz der paritätisch besetzten Gerichte wird von 7’999 auf 15’000 Franken erhöht. Und wichtig für die Gewerkschaften: Ihre SekretärInnen dürfen in Zu­kunft vor Arbeitsgericht für ihre Mitglieder plädieren. (red)

Quelle: Gewerkschaftskartell Bern (6. August 2009)