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Entlassenen drohen massive Pensionskassenverluste

Wie hier am 15. Januar berichtet , haben die Pensionskassen im OECD-Raum in den ersten 10 Monaten des letzten Jahres rund 5 Billionen Dollar verloren. Die endgültigen Zahlen für 2008, die den Behörden in den nächsten Monaten vorgelegt werden müssen, könnten noch schlimmer ausfallen.

In der Schweiz werden die Ausfälle der Pensionsfonds infolge des Börsencrashs auf 70 bis 90 Milliarden geschätzt. Bei vielen bewegen sich die Verluste im Bereich von 10 bis 20% der Bilanzsumme. Bei den Kassen mit hohen Anteil an Aktien sind die Verluste deutlich höher. Jeder zweite Pensionskasse der Schweiz ist unterfinanziert.

Während die offiziellen Prognosen für 2009 mit zusätzlichen 40’000 Arbeitslosen rechnen, gehen andere Szenarien davon aus, dass 100’000 ihre Arbeitsstelle verlieren werden.

Nach den Spekulationsverlusten vieler Pensionskassen entsteht nun die unmittelbare Gefahr, dass manche davon versuchen werden, ihre Verluste den massenhaft entlassenen Versicherten aufzubürden.

Diese Gefahr ist real, weil eine Vorsorgeeinrichtung im Falle einer erheblichen Personalreduktion unter die Bestimmungen der “Teilliquidation” (Artikel 53b BVG) fallen. Als erheblich gelten Reduktionen des Personalbestands von 10%, sowie alle Fälle der Massenentlassung (im Sinne von Art. 335d OR), darunter die Entlassung von 30 und mehr Angestellten. Die Vorsorgeeinrichtung in Teilliquidation braucht den Entlassenen nicht das volle Altersguthaben mitzugeben, sondern nur die aktuell gedeckte Liquidationsdividende.

Damit droht den Entlassenen ein doppeltes Unheil. Sie verlieren ihr Erwerbseinkommen und gleichzeitig wird ihnen das Altersguthaben angetastet.

Bei einem durchschnittlichen Guthaben von 200’000 Franken pro versicherten Arbeitnehmer und bei einer Unterdeckung von 10% beträgt der Verlust für einen Entlassenen etwa 20’000 Franken. Auf geschätzte 100’000 Entlassene summieren sich die Austrittsverluste auf eine halbe Milliarde Franken.

Die so Betrogenen zahlen aber noch ein drittes Mal, nämlich dann, wenn sie in eine neue Pensionskasse eintreten, die ebenfalls unterfinanziert ist. Dann wird ihr geschrumpftes Altersguthaben auch noch zur Sanierung dieser Kasse angezapft.

Auch regierungstreue Kreise äussern inzwischen immer offener Bedenken an der heutigen Konzeption der Altersvorsorge, sprechen von einem Schönwettergesetz. Die angebliche Krisensicherheit, die im System des Kapitaldeckungsverfahrens liegen sollten, erweisen sich in der Krise als Kartenhaus.

Die schon bis heute bekannt gewordenen Verluste erreichen eine Dimension, die zu einer bedeutenden Verschärfung der Klassenauseinandersetzungen führen wird. Das Durchschlagen der Finanzkrise auf die Produktion und die Beschäftigung, und ebenso die Regierungsmassnahmen zur Bewältigung der Krise werden zum gleichen Ergebnis beitragen.

Die Reduktion des Umwandlungssatzes in der 2. Säule und weitere Vorboten des Kampfs um die Überwälzung der Krisenfolgen von den Hauptverantwortlichen und Hauptprofiteuren der Krise auf die werktätigen Massen hat man schon erlebt. Bekanntlich hat die Schweizerische Nationalbank (SNB) wertlose Papiere im Milliardenumfang einkauft, und Geschenke in gigantischen Summen verteilt, von denen Gott weiss, auf welchen Steueroasen sie sich heute befinden. Nun erklärt die SNB, dass die Gewinnausschüttungen an die Kantone in Zukunft gekürzt werden. Damit werden den Kantonen Mittel entzogen, während ihre Probleme und Aufgaben mit Entwicklung und Dauer der Krise rasant zunehmen.

(01.02.2009)

 

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